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Tarife und Finanzierung

Pflegeleistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bezahlt grösstenteils die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Betreuung und Hauswirtschaft sind keine Leistungen der Grundversicherung. Stand: 1. Juli 2026.

Pflegeleistungen – Beiträge der Krankenversicherung

Abklärung, Beratung und Koordination

CHF 76.90

pro Stunde · OKP-Beitrag

Was beinhaltet das?

Bedarfsabklärung, Pflegeplanung, Beratung von Klientinnen, Klienten und Angehörigen, Koordination mit Ärzteschaft und Fachstellen.

Braucht es eine ärztliche Anordnung?

Keine ärztliche Anordnung nötig – seit 1.7.2024 direkt durch die Pflegefachperson.

Untersuchung und Behandlung

CHF 63.00

pro Stunde · OKP-Beitrag

Was beinhaltet das?

Medizinisch-pflegerische Massnahmen, zum Beispiel Wundversorgung, Medikamente, Injektionen, Infusionen, Sonden und Katheter.

Braucht es eine ärztliche Anordnung?

Auf ärztliche Anordnung.

Grundpflege

CHF 52.60

pro Stunde · OKP-Beitrag

Was beinhaltet das?

Körperpflege, Mobilisation, Unterstützung beim Essen und Trinken, Ausscheidung.

Braucht es eine ärztliche Anordnung?

Keine ärztliche Anordnung nötig – seit 1.7.2024 direkt durch die Pflegefachperson.

Wichtig: Diese Beträge sind die Beiträge der Krankenversicherung (Art. 7a KLV), nicht Ihre Rechnung. Abgerechnet wird in 5-Minuten-Einheiten, mindestens 10 Minuten.

Ihr Anteil: Franchise und Selbstbehalt Ihrer Krankenkasse sowie die Patientenbeteiligung – höchstens CHF 15.35 pro Tag, der Kanton kann einen tieferen Betrag festlegen. Die Restkosten trägt der Kanton bzw. die Gemeinde.

Betreuung und Hauswirtschaft

Diese Leistungen bezahlen Sie selbst. Je nach Situation übernimmt eine Zusatzversicherung einen Teil, oder Sie haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung – fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

LeistungPreis pro Stunde
BetreuungCHF 55.00
HauswirtschaftCHF 50.00

Akut- und Übergangspflege

Nach einem Spitalaufenthalt kann die Spitalärztin oder der Spitalarzt Akut- und Übergangspflege anordnen. Sie wird wie ein Spitalaufenthalt durch Krankenversicherung und Kanton finanziert und ist auf höchstens zwei Wochen begrenzt (Art. 25a Abs. 2 KVG).

Angehörigenpflege

Pflegende Angehörige werden bei uns angestellt und erhalten CHF 35.50 pro Stunde, inklusive Sozialabgaben wie AHV/IV/ALV, Krankentaggeldversicherung und Unfallversicherung.

Mehr zur Angehörigenpflege

Fragen zu den Kosten?

Wir erklären Ihnen gerne, welche Kosten übernommen werden und was für Sie anfällt.